Änderungsantrag vom 25.04.2024 – WKA im Hauser Wald

21. Sitzung der Gemeindevertretung Dornburg – Änderungsantrag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

gemäß § 12 Absatz 7 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Dornburg bringe ich folgenden Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3 der Tagesordnung der 21. Sitzung der Gemeindevertretung ein:

Änderungsantrag:

Vor dem Hintergrund und in Abänderung des angestrebten Beschlusses der Gemeindevertretung zum Abschluss eines Aufhebungs- und Nutzungsvertrages mit ENERTRAG möge die Gemeindevertretung beschliessen:

Resolution:

Die Gemeindevertreterversammlung fordert die Landesregierung auf, das vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Errichtung von sechs Windkraftanlagen im Hauser Wald unverzüglich zu stoppen und darüber hinaus eine gründliche Prüfung alternativer Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen, die den besonderen Wert des Waldes berücksichtigen und die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen einschließen.

Begründung:

Das Energie-Unternehmen Enertrag plant im Hauser Wald an der rheinland-pfälzischen Grenze sechs Windkraftanlagen zu errichten.

Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald stellt einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Gerade in biologisch besonders wertvollen Gebieten wie dem Hauser Wald müssen sämtliche Risiken sorgsam abgewogen werden. 

Der Hauser Wald beherbergt nachweislich eine hohe Zahl geschützter Tierarten, natürlicher Quellvorkommen und einzigartiger Biotope deren Fortbestehen durch Baumaßnahmen keinesfalls gefährdet werden dürfen. Darüber hinaus ist der Hauser Wald als Wasserschutzgebiet (WSG) der Zone II deklariert und für einen Großteil der Trinkwasserversorgung der Region von existenzieller Bedeutung.

Außerdem ist zu erwähnen, dass mittels LiDAR Scan und Bodenuntersuchungen zahlreiche Hinweise auf archäologische Fundstellen gesammelt wurden. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) hat dabei in der Vergangenheit bestätigt, dass es Kenntnis über verschiedene Fundstellen hat und weitere baubegleitende Untersuchungen empfiehlt

Derweil hat das Unternehmen ENERTRAG beim zuständigen Regierungspräsidium Gießen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren – ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – für den Bau der Windkraftanlagen beantragt.

Die neue Regierungskoalition aus CDU und SPD im Hessischen Landtag hat in ihrem Koalitionspapier im Abschnitt „Windkraft“ vereinbart, „Kommunen zukünftig an der Vergabe landeseigener Flächen zur Nutzung von Windenergie zu beteiligen“. Damit haben sich die Kooperationspartner auf einen neuen, kooperativen Ansatz geeinigt, der zu begrüßen ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bill

Mitglied der Gemeindevertretung Dornburg

FDP Dornburg-Hadamar